Martin Luther University Halle-Wittenberg

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Regelung für die Ausleihe von Karten

Zu § 18, Abs. 1, g. der Benutzungsordnung der ULB werden folgende Ausführungsbestimmungen (gemäß § 28, Abs. 1 der Benutzungsordnung der ULB) erlassen:

  1. Alle Karten, Kartenwerke, Atlanten und Wandkarten werden nur in den Katalograum bzw. Lesesaal der Universitäts- und Landesbibliothek ausgeliehen.
  2. Die Benutzungsmöglichkeit kann vom Erhaltungszustand abhängig gemacht werden.
  3. Ausleihbar sind Dubletten von Karten mit Erscheinungsjahr nach 1870 sowie Kopien von Karten bei Nachweis eines wissenschaftlichen Verwendungszwecks.
  4. Für geographisches Material besteht Kopierverbot.
  5. Karten werden nicht in die Fernleihe gegeben.
    Dr. H. Schnelling
    Direktor
    Halle, d. 11.5.2005

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