Benutzung von Tages- und Wochenzeitungen
Zu § 18, Abs. 6 der Benutzungsordnung der ULB werden folgende Ausführungsbestimmungen (gemäß § 28, Abs. 1 der Benutzungsordnung der ULB) erlassen:
- Tages- und Wochenzeitungen des laufenden Jahrgangs stehen für die Benutzung im Zeitschriftenlesesaal ohne Einschränkung bereit.
- Tages- und Wochenzeitungen zurückliegender Jahrgänge befinden sich im Magazin.
Hiervon werden Mikroformen, so weit vorhanden, an Stelle der Originale in die Benutzung gegeben.
Zeitungen mit dem Erscheinungsdatum vor 1965 werden aus Gründen der Bestandssicherung für die Verfilmung vorbereitet und können generell nicht im Original ausgeliehen werden. So weit noch keine Mikroformen verfügbar sind, können Originale aus Gründen der Bestandserhaltung nur in Ausnahmefällen und bei Vorlage eines wissenschaftlichen Verwendungszwecks für die Benutzung im Lesesaal freigegeben werden.
Die Zustimmung wird durch den Direktor oder den Leiter der Benutzungsabteilung der ULB erteilt.
- Bestellungen auf Reproduktionen von Tages- und Wochenzeitungen zurückliegender Jahrgänge können aus Gründen der Bestandserhaltung nicht angeboten werden. Möglich sind aber Rückvergrößerungen auf Papier von verfilmten Zeitungen.
Dr. H. Schnelling
Direktor
09.07.2009
