Startseite » Sammeln + Bewahren » Pflichtexemplare
Sammeln + Bewahren
Pflichtexemplare
Die Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Sachsen-Anhalt ist als Regionalbibliothek des Landes beauftragt, alle im Land Sachsen-Anhalt erscheinenden Druckerzeugnisse und auch die elektronischen Publikationen zu sammeln und zu archivieren. Die ULB Sachsen-Anhalt übernimmt damit die Verantwortung für die Sammlung, Verzeichnung, Erschließung und Archivierung von Druckwerken und Netzpublikationen zur Bewahrung des gedruckten und des digitalen Kulturerbes Sachsen-Anhalts.
Übersicht
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für diese Aufgabe ist §11 des Pressegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2013.
§ 6 (1)
„Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes sind alle mittels eines zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, Tonträger, bildliche Darstellungen, Musikalien und sonstige Datenträger mit Informationen.“
§ 11 ( 1 )
„Von jedem Druckwerk (§ 6), das im Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wird oder das als Verlagsort einen Ort innerhalb des Geltungsbereiches neben einem anderen Ort nennt, hat der Verleger ein Stück binnen eines Monats nach dem Erscheinen kostenfrei an die Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle abzuliefern (Pflichtexemplar). Satz 1 gilt entsprechend für den Drucker oder sonstige Hersteller, wenn das Druckwerk keinen Verleger hat.“
§ 11 ( 6 )
„Für digitale Publikationen gilt Absatz 1 mit der Maßgabe entsprechend, dass zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den betreffenden Datenträger wie ein Verleger oder gleichgestellter Drucker oder sonstiger Hersteller im Sinne von Absatz 1 verbreitet oder berechtigt ist, die betreffende digitale Publikation öffentlich zugänglich zu machen, und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt hat. Die Ablieferung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung nach Absatz 2. Die Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt legt in Abstimmung mit der Deutschen Nationalbibliothek die bei der Ablieferung zu beachtenden technischen Standards fest.“
Die Ablieferungsmodalitäten sind in der Verordnung über die Durchführung der Ablieferungspflicht von Druckwerken und digitalen Publikationen vom 17. Dezember 2010 geregelt.
§ 1 (1)
„Die Ablieferung von Druckwerken und digitalen Publikationen gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 des Landespressegesetzes in der vom 20. März 2010 geltenden Fassung hat von den Ablieferungspflichtigen (Verlegern, Druckern oder sonstigen Herstellern) unaufgefordert zu erfolgen.“
Elektronische Pflichtexemplare
Sammelrichtlinien für elektronische Pflichtexemplare
Gesammelt werden
- Publikationen von Kreisen, Gemeinden oder Gemeindeverbänden
- Publikationen von öffentlichem Interesse, herausgegeben von Unternehmen und Institutionen
- Online-Akzidenzen in Form von Darstellungen zur Geschichte von Institutionen oder öffentlichen Verbänden und Vereinen
- Parallel erscheinende Netzpublikationen: hier Preprints und Postprints, die sich von der endgültigen Version unterscheiden und Veröffentlichungen zu einem körperlichen Medienwerk
- Online-Zeitungen und Zeitschriften
- E-Books
- Kartographische Werke
- Musikalien (Noten)
- alle Elemente, Software und Werkzeuge, die in physischer und elektronischer Form erkennbar zu den sammelpflichtigen Netzpublikationen gehören.
Filmwerke, Rundfunkproduktionen, Audiodateien und Websites werden nicht gesammelt.
Öffentliche Zugangsmöglichkeiten der Netzpublikationen
Die Urheber oder Herausgeber der Netzpublikationen können die Form des öffentlichen Zugangs festlegen:
- Unbeschränkte Veröffentlichung im Internet
- Eingeschränkte Veröffentlichung im Netz der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Eingeschränkte Veröffentlichung im Netz der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Eingeschränkte Veröffentlichung auf ausgewählten Rechnern.
Anlieferungsmöglichkeiten
- Lieferung der Netzpublikation als PDF-, ePub- oder TIFF-Dokument per E-Mail an die ULB unter Angabe des Verbreitungsrechts
- Information per E-Mail mit der Angabe der URL der Netzpublikation zum Abholen durch die ULB
Ansprechpartner:innen
Elektronische Pflichtexemplare
Hier erhalten Sie die Kontaktinformationen der Ansprechperson.
Druckwerke und Publikationen auf Datenträgern
Hier erhalten Sie die Kontaktinformationen der Ansprechperson.
Gedruckte Pflicht-Zeitschriften
Hier erhalten Sie die Kontaktinformationen der Ansprechperson.