Pflichtexemplare
Die Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Sachsen-Anhalt ist als Regionalbibliothek des Landes beauftragt, alle im Land Sachsen-Anhalt erscheinenden Druckerzeugnisse und auch die elektronischen Publikationen zu sammeln und zu archivieren. Die ULB Sachsen-Anhalt übernimmt damit die Verantwortung für die Sammlung, Verzeichnung, Erschließung und Archivierung von Druckwerken und Netzpublikationen zur Bewahrung des gedruckten und des digitalen Kulturerbes Sachsen-Anhalts.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage hierfür ist §11 des Pressegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2013.
Die Ablieferungsmodalitäten sind in der Verordnung über die Durchführung der Ablieferungspflicht von Druckwerken und digitalen Publikationen vom 17. Dezember 2010 geregelt.