Nachlässe und Autografen

Johann Heinrich Friedrich Karl Witte

Über die Person

Johann Heinrich Friedrich Karl Witte, geboren am 1. Juli 1800 in Lochau bei Halle (Saale) als Sohn des Pfarrers Karl Heinrich Gottfried Witte und am 6. März 1883 in Halle (Saale) gestorben, wurde vom Vater bereits seit frühester Kindheit systematisch unterrichtet und erzogen, so las er mit acht Jahren die lateinischen und griechischen Schriftsteller, löste komplizierte Mathematikaufgaben und verfügte über eine enorm breite Allgemeinbildung. Von den Zeitgenossen wurde der Vater wegen dieser „Dressur des Wunderkindes“ angegriffen. In der Rückschau erscheint diese Erziehung durch den Vater jedoch nicht als unangemessen für das hochbegabte, wissbegierige Kind.

 

So bestand Witte als 10-Jähriger in Leipzig die Maturitätsprüfung und immatrikulierte sich an der Leipziger Universität. Durch den König von Westfalen erhielt Witte finanzielle Unterstützung, so dass er an die Universität Göttingen wechselte, um Mathematik und Philologie zu studieren. 1813 promovierte er mit der Schrift Conchoidis Nicomediae aequatio et indoles an der Universität Gießen zum Dr. phil. Witte setzte seine Studien in Heidelberg fort, hier hörte er vor allem juristische Vorlesungen.

 

Am 20. August 1816 schloss Witte seine juristischen Lernjahre mit einer regulären Doktorpromotion ab. Seine Dissertation behandelte den Ususfructus. 1817 habilitierte er sich an der Universität Berlin. Witte machte von seinem Recht, juristische Vorlesungen zu halten, keinen Gebrauch, sondern trat – mit Unterstützung König Friedrich Wilhelms III. – eine Studienreise nach Italien an. Allerdings interessierte sich Witte weniger für das römische Recht als für die Italienische Literatur, speziell Dante.

 

1821 kehrte Witte nach Deutschland zurück, nachdem er auch Frankreich und England besucht hatte. Einer Aufforderung des Kultusministers folgend, ging er als Privatdozent nach Breslau, wo er 1823 zum außerordentlichen Professor und 1829 zum Ordinarius ernannt wurde.

 

Da seine wissenschaftliche Qualifikation angezweifelt wurde, legte Witte – vermutlich 1831 – noch einmal eine Dissertation vor (De Guilelmi Malmesburiensis codice legis romanae wisigothorum). 1833 versetzte ihn das Preußische Kultusministerium an die Universität Halle, wo eine Professor für römisches Recht frei geworden war. Gemessen an seinem Vorgänger, Professor Mühlenbruch, und an anderen Rechtsgelehrten bescheinigte ihm die Fakultät noch Jahre nach seinem Amtsantritt trotz hoher Kenntnisse mangelnden Lehrerfolg, denn Witte verfüge weder über ein „gefälliges Äußeres“ noch „äußerer Beredsamkeit“. Auch die Hinwendung Wittes zum Preußischen Landrecht, über das er eine umfangreiche und anerkannte Monographie vorlegte („Das Preußische Intestat-Erbrecht, aus dem gemeinen deutschen Recht entwickelt“, 1838), sorgte nicht für eine höhere Studentenfrequenz.

 

Ab 1855 war Witte auch Vorsitzender des Spruchkollegiums der Universität, nebenamtlich wirkte er als Richter am Kreis- und Landgericht Halle.

 

Hohe Anerkennung erwarb sich Witte als Übersetzer von Dantes Divina commedia und Herausgeber einer kritischen Edition des Textes (ausgezeichnet mit dem Ritterkreuz des päpstlichen Pius-Ordens, dem Toskanischen Leopold-Civilverdienstorden und dem Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens). Im Jahr 1878 gründete Witte die Deutsche Dante-Gesellschaft, deren erste drei Jahrbücher er herausgab.

Recherchierbare Nachlässe

Wittes schriftlicher Nachlass umschafft Materialsammlungen zu Enzyklopädie und Methologie des Rechts (1830) zur römische Rechtsgeschichte, zum Codes Justinianus und zu Gajus. Er wurde nach Wittes Tod von seinem Sohn im April 1883 der Universitätsbibliothek Halle (Saale) zur Aufbewahrung übergeben (handschriftlicher Vermerk vom 18.5.1883 Otto Hartwigs im Nachlass).

 

Er erhielt die Signatur Yi 11. diese weist ihn auch im Verzeichnis „Gelehrten- und Schriftstellernachlässe in den Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik“, Teil I, Berlin 1959, auf S. 94, Nr. 686, nach.

Umfang der Nachlässe

2 Kästen

Recherchierbare und für die Einsicht im Lesesaal für Historische Bestände aufbereitete, durch ein ausführliches Repertorium erschlossene Nachlässe finden Sie in folgender Liste:

Yi 11 IMaterialsammlung zur Römischen Rechtsgeschichte.
o.O.o.J.
368 Blatt, 4° und 8°; ungebunden.
Yi 11 IIMaterialsammlung zum Erbrecht.
o.O.o.J.
37 Blatt, 4°; ungebunden.
Yi 11 IIIJuristische Notizen und Excerpte vorwiegend zum Römischen Recht.
o.O.o.J.
585 Blatt, überwiegend 4°; ungebunden.
Yi 11 IVDer Prozeß i im Römischen Recht.
Materialsammlung – o.O.o.J.
379 Blatt, 4°; ungebunden.
Yi 11 VAllgemeines Landrecht.
o.O.o.j.
121 Blatt, 4°; ungebunden.
Yi 11 VIDie Institutionen des Justinian.
o.O.o.J.
34 Blatt, 4°; ungebunden.
Yi 11 VIIZu Gajus.
[Römischer Jurist der zweiten Hälfte des 2. Jh. nach Chr. Seine „Institotiones“ – Anweisungen, Belehrungen -, ein Elementarwerk in vier Büchern für den Unterrichtsgebrauch (um 161), sind das einzige fast vollständig überlieferte Werk der klassischen römischen Rechtswissenschaft. Das Original wurde von B. G. Niebuhr 1816 auf einem Palimpsest der Stiftsbibliothek Verona entdeckt.]
o.O.o.J.
91 Blatt, 4°; ungebunden.
Yi 11 VIIIRömisches Recht.
o.O.o.J.
293 Blatt, 4°; ungebunden.