Startseite » Sammeln + Bewahren » Leihgaben für Ausstellungen
Leihgaben für Ausstellungen
Ausstellungen, die kulturelle oder wissenschaftliche Ziele verfolgen, unterstützen wir gerne mit Leihgaben aus unseren Buchbeständen und historischen Sammlungen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag möglichst früh, spätestens drei Monate vor Ausstellungsbeginn an die Direktion der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Sie erhalten dann von uns eine Eingangsbestätigung, die gewünschten Objekte werden konservatorisch geprüft und wir halten mit Ihnen Rücksprache. Wir legen Ihnen schließlich einen ausgearbeiteten Leihvertrag vor, der spätestens drei Wochen vor Leihbeginn unterzeichnet, idealerweise zusammen mit einem Beleg über den Versicherungsabschluss und einem Facility-Report, wieder bei uns eingehen muss. Der Versicherungsschein ist spätestens bei der Übergabe der Leihgaben vorzulegen.
- Die Leihfrist ist aus konservatorischen Gründen auf drei Monate beschränkt.
- Objekte, die aufgrund Ihres Erhaltungszustandes nicht transportiert und für eine Ausstellung hergerichtet werden können, sowie Objekte, die in den vergangenen drei Jahren in einer Ausstellung gezeigt wurden, können nicht entliehen
- Wenn einer Leihgabe noch kein farbiges Volldigitalisat vorliegt, das die Leihgabe möglichst originalgetreu wiedergibt, muss dieses auf Kosten des Leihnehmers vor der Ausleihe angefertigt werden. Es fallen Kosten von 0,25 EUR / Scan an (vgl. das Entgeltverzeichnis der ULB Sachsen-Anhalt).
- Alle Kosten für Verpackung, Transport und ggfs. Zoll sind von den Leihnehmern zu tragen.
- Die Leihnehmer versichern die Leihgaben gegen alle Risiken „von Nagel zu Nagel“.Bei besonders wertvollen Leihgaben begleitet ein Kurier der ULB den Transport und überprüft vor Ort die Ausstellungsbedingungen.
- In den Ausstellungsräumen sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Temperatur liegt konstant zwischen 18 und 21o
- Die Beleuchtungsstärke beträgt maximal 50 Lux.
- Die relative Luftfeuchtigkeit liegt konstant zwischen 45 und 55 %.
- Die Einwirkung von UV-Strahlung ist auszuschließen.
- Die Leihgaben werden in abgeschlossenen und staubdichten Vitrinen aus Verbundsicherheitsglas ausgestellt. Die Ausstattung der Vitrinen muss säure- und schadstofffrei sein.
- Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen der Leihgaben sind genehmigungspflichtig und der ULB vorab anzuzeigen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu unseren Leihmodalitäten haben, wenden Sie sich bitte an die Leitung der Abteilung Historische Sammlungen.